Dänemark ist weltweit der einzige Staat, der Textilfreiheit prinzipiell an Küste und Strand erlaubt. In allen anderen Ländern Europas ist es an offiziell gekennzeichneten Badestränden erlaubt, an „wilden“ Nacktbadestränden allerdings nur mehr oder weniger durch den Staat geduldet.[48][49]
Öffentlicher Nacktheit wird von Behördenseite mancherorts durch Verbote begegnet. So erließ die Stadt Brattleboro in den Vereinigten Staaten im Jahr 2007 ein Verbot öffentlicher Nacktheit, nachdem Jugendliche immer öfter nackt in der Stadt auftauchten.[50][51]
In der Schweiz hat im stark katholisch geprägten Kanton Appenzell Innerrhoden die Landsgemeinde (das wahlberechtigte Stimmvolk als höchstes politisches Organ) vom 26. April 2009 Artikel 15 des kantonalen Übertretungsstrafrechts dahingehend ergänzt, dass fortan ein „öffentlich anstössiges, Sitte oder Anstand verletzendes Verhalten“ als Offizialdelikt bestraft wird. Obwohl nicht ausdrücklich genannt, wurde diese Bestimmung hauptsächlich mit Blick auf das Nacktwandern aufgenommen. Es handelt sich dabei nicht um eine Neu-Einführung eines Verbots, sondern um eine ununterbrochene und ansonsten kaum beachtete Praxis in mehreren Kantonen.[52] Das Bundesgericht in Lausanne hat am 17. November 2011 diese Bestimmung als zulässig und auf das Nacktwandern anwendbar erklärt[53] (vgl. dazu auch den Abschnitt „Wandern“ im Artikel „Nacktsport“).
In Polen wird öffentliche Nacktheit, teilweise auch an den öffentlichen Stränden, von Amts wegen verfolgt, wenn sie von Amtsträgern vor Ort oder über Videoüberwachungssysteme[54] bzw. ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen[55] festgestellt wird, ohne dass es Geschädigte (belästigte Personen) gibt. Nach dem polnischen Vergehensgesetzbuch (kodeks wykroczeń) kann sie als Ungehörigkeitsvergehen mit Arrest, einer Geldbuße von bis zu 1500 PLN (ca. 350 €) geahndet werden.[56] Bei Frauen wird bereits „oben ohne“ als Ungehörigkeit bestraft.
Eine in Freiburg im Breisgau ansässige Bürgerinitiative und ähnliche Initiativen in Großbritannien traten für die Anerkennung der öffentlichen Nacktheit als Bürgerrecht ein.[57] Das galt für die Jahre 1999 bis 2005, während ab 2007 keine derartige Aktivität mehr auffindbar ist.
In Italien ist öffentliche Nacktheit verboten und wird mit sehr hohen Geldbußen geahndet[58], wobei einige wenige Regionen Naturismus-Gesetze zur Förderung des Tourismus umgesetzt haben, so z. B. Emilia-Romagna[59], Abruzzen[60] und Veneto[61]. So existieren nur dort einige wenige bewilligte FKK-Strände, auf denen Nacktheit ohne Strafe erlaubt ist. Auf allen anderen öffentlichen Stränden in Italien sowie auch auf normalerweise geduldeten FKK-Stränden können Ordnungshüter empfindliche Strafen aussprechen[62].
Die bis dahin allgemein geltende Tolerierung des Nackbadens in Spanien wurde 2009 in einem Urteil des obersten Gerichtes eingeschränkt. Hintergrund war ein FKK-Verbot der Gemeinde Castell-Platja d’Aro, welches von Nudistenverbände angefochten wurde. Diese klagten mit der Forderung, „Nacktbaden sei ein Grundrecht“ vor Gericht gegen die Einschränkung. Auswirkungen zeigte das Urteil primär in der Region Costa Brava.[63]
Deutschland
In vielen Kommunen werden Strand-, Fluss- oder Parkbereiche ausgewiesen, in denen das Nacktbaden und -sonnen ausdrücklich zugelassen ist.[64] Auch außerhalb dieser offiziellen FKK-Strände ist Nacktbaden an frei zugänglichen Badestätten oftmals ohne besondere Einschränkungen möglich.
Während Nacktheit am Strand und Badesee weitgehend geduldet ist und keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, ist Nacktheit außerhalb dieser Örtlichkeiten – nicht jedoch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück – bisher mitunter sanktioniert worden.[65] In Deutschland ist öffentliche Nacktheit (ohne sexuellen Bezug) strafrechtlich nicht verboten, wird jedoch gelegentlich wegen Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 OWiG als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt.[66] In der Praxis wird meist ein Platzverweis ausgesprochen, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit geschieht dagegen nur selten.[67] Nudistische Veranstaltungen werden mitunter nicht genehmigt. So wurde 2005 beispielsweise eine „Nacktradel-Aktion“ durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe untersagt. Als Begründung des Gerichts hieß es, dass die Pläne der allgemein anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung widersprechen, sich auf öffentlichen Straßen nackt zu zeigen (Urteil vom 7. Juni 2005; AZ: 6 K 1058/05).[67]
In der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück ist beliebige Kleidung und damit auch die Nacktheit durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) geschützt, unabhängig von eventueller Einsehbarkeit.[68]
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