| Sprachurlaub.de |
http://www.sprachurlaub.de/
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| Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben Sie
aufgrund einer Regelung der Bundesregierung aus dem Jahr 1976
das Recht auf individuelle Fort- und Weiterbildung. Da Bildung
jedoch in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es
in jedem Bundesland eine eigene gesetzliche Regelung. Die Sprachreisen
müssen im jeweiligen Bundesland von der zuständigen Behörde
anerkannt sein. Häufig genügt es jedoch, wenn ein Sprachkurs
nur in einem Bundesland anerkannt ist, um auch von Arbeitgebern
in anderen Bundesländern anerkannt zu werden. Bitte klären Sie
dies im Einzelfall mit Ihrem Betrieb. Anspruch auf Bildungsurlaub
haben Sie in der Regel, nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit.
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| Sprachreisen |
http://www.kolumbus-sprachreisen.de
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| Kolumbus Sprachreisen ist ein Sprachreiseveranstalter
von Sprachkursen für Schüler & Erwachsene - USA, England, Malta,
Spanien, Italien, Frankreich? hier ist für jeden was dabei!
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| Sprachreisen WECIS - Sprachreisen und Sprachkurse in
Sprachschulen weltweit |
http://www.sprachreisen-wecis.de/ |
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| Kompetente Beratung zu über 500 Sprachschulen
weltweit. Ausfürliche Informationen über Sprachreisen, Steuerliche
Absetzbarkeit und Bildungsurlaub.
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